DATEV eG 28.04.2026
Die Klage eines Teststellenbetreibers aus Dortmund gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung i. H. v. fast 600.000 Euro durch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sowie gegen die Versagung der Vergütung eines noch nicht abgerechneten Monats in Höhe von weiteren knapp 11.000 Euro ist auch beim OVG Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben (Az. 13 A 3462/25).
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