DATEV eG 13.04.2026
Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich. Das BayLfSt weist darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer dem Finanzamt entsprechende Änderungen am Grundbesitz bis zum 30.04.2026 melden müssen.
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