DATEV eG
11.06.2026
Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob eine Altersrente von einem niederländischen Pensionsfonds im Rahmen des Progressionsvorbehalts mit dem Besteuerungsanteil in Höhe von 70 % oder lediglich mit dem Ertragsanteil i. H. v. 18 % der Pension zu berücksichtigen ist (Az. 10 K 976/25 E).
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