DATEV eG 15.05.2025
Das FG Düsseldorf hatte darüber zu entscheiden, ob eine Klägerin Einkünfte aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielte - in Abgrenzung zu einem nichtsteuerbaren erbrechtlichen Vorgang sowie einer gemischten Schenkung (Az. 10 K 245/22 E).
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