DATEV eG
20.02.2026
Der Eilantrag eines Apothekers, mit dem er den Weiterbetrieb seiner Apotheke trotz sofort vollziehbaren Widerrufs der Betriebserlaubnis erreichen wollte, ist vom VG Neustadt abgelehnt worden (Az. 4 L 142/26). Er habe sich als unzuverlässig für den Betrieb seiner Apotheke gezeigt.
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