DATEV eG 28.07.2026
Das OLG Hamm hat sein Versäumnisurteil vom 20.01.2026 aufrechterhalten. Es gab der Klage des vzbv statt und untersagte Vueling die Fortführung seiner beanstandeten Handgepäckpraxis sowie die Verwendung entsprechender AGB-Klauseln gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern (Az. 13 UKl 4/25).
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