DATEV eG 12.03.2026
Der jahrelange Entschädigungsstreit zwischen der Deutschen Bank und früheren Postbank-Aktionären ist rechtskräftig abgeschlossen. Der BGH wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Deutschen Bank zurück und bestätigte damit ein Urteil des OLG Köln, das den ehemaligen Anteilseignern in vollem Umfang Recht gegeben hatte (Az. II ZR 130/24).
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