DATEV eG 03.06.2025
Eine nach dem Recht des US-Bundesstaates Utah von Deutschland aus per Videotelefonie geschlossene Ehe eines Türken und einer Bulgarin ist - trotz Anerkennung der Ehe in Bulgarien - in Deutschland unwirksam. Das hat das VG Düsseldorf entschieden (Az. 27 K 5400/23).
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