DATEV eG
27.07.2026
Das LG Osnabrück wies die Klage auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein Dressurpferd zum Preis von 710.000 Euro ab, da weder die Voraussetzungen des Wuchers noch einer sittenwidrigen Übervorteilung nach § 138 BGB vorlagen (Az. 1 O 305/26).
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