DATEV eG 05.06.2019
Bezieht ein Bürger nach einem Verkehrsunfall eine Rente wegen Erwerbsminderung, so ist diese Rente für jeden Monat der Inanspruchnahme vor Erreichen der Regelaltersgrenze zu kürzen. Das gilt auch dann, wenn die Rentenversicherung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers eine Vereinbarung über die finanziellen Unfallfolgen abschließt. Dies entschied das SG Münster (Az. S 14 R 325/18).
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