DATEV eG 15.05.2026
Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Unfall bei einem von einem Unternehmen veranstalteten Fußball-Cup nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Die Klage einer Arbeitnehmerin, die sich während des Finalspiels des Turniers am Knie verletzt hatte, blieb ohne Erfolg (Az. S 22 U 120/25).
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