DATEV eG 07.09.2016
Die Stadt Mainz muss die Kosten für den Besuch zweier Kinder im Waldorfkindergarten Mainz übernehmen, denen sie wegen fehlender Kapazitäten keinen Kindergartenplatz zur Verfügung stellen konnte. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10849/15).
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