DATEV eG
16.10.2023
Die EU hat die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) den Abschlussprüfern übertragen. Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung müssen ihre Befähigung zukünftig im Wirtschaftsprüfungsexamen nachweisen.
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