DATEV eG 12.11.2019
Ein in den Ruhestand versetzter ehemaliger Polizeibeamter kann keine Anerkennung einer Berufskrankheit verlangen, weil er in seiner Dienstzeit an Schießständen der Berliner Polizei eingesetzt war. So entschied das VG Berlin (Az. 5 K 143.17).
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