DATEV eG
07.08.2017
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufig entschieden, dass keine Hilfebedürftigkeit bei Grundsicherungsempfängern besteht, die familiären Unterhalt als Darlehen darstellen (Az. L 11 AS 378/17 B ER).
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