DATEV eG
23.03.2026
Das OLG Frankfurt hat die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigt, wonach sich die Antragstellerin, die sich selbst auf ihrer Homepage als „Medium“ bezeichnet, u. a. nicht gegen die Äußerung wehren könne, sie sei „toxisch“ und „manipulativ“ (Az. 3 W 6/26).
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