DATEV eG 15.04.2016
Das VG Würzburg entschied, dass das von der Stadt Würzburg verhängte Zutrittsverbot für Personen unter 16 Jahren zur LaserTag-Arena Würzburg nicht zu beanstanden ist. Hingegen hätte die Anordnung von Auflagen für 16- und 17-Jährige keinen Bestand (Az. W 3 K 14.438).
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