DATEV eG
08.06.2026
Das SG Hannover hat den Eilantrag auf höhere Bürgergeldleistungen abgelehnt, weil die Ehegatten trotz getrennter Wohnungen voraussichtlich nicht dauernd getrennt leben und daher eine Bedarfsgemeinschaft bilden (Az. S 7 AS 334/26 ER).
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