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                      13.10.2025  
                  
                
                Ab 2026 treten bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Datenabruf neue Vorgaben in Kraft. Elektronische Bescheide werden nach dem Willen des Gesetzgebers zur Regel - Papier zur Ausnahme. Der DStV fasst die Änderungen zusammen und zeigt, worauf Sie achten sollten.
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