DATEV eG
30.01.2026
Verbraucherinnen und Verbraucher werden zukünftig bei Vertragsabschlüssen im Internet besser geschützt - der Bundesrat hat am 30.01.2026 das zugrundeliegende „Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts“ gebilligt.
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