DATEV eG 28.05.2026
Werden in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins Grundeigentum und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unbebauter und bebauter Grundstücke bei der Beitragsbemessung doppelt berücksichtigt, kann dies lt. BFH ein verdecktes Leistungsentgelt darstellen (Az. VII R 18/23).
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