DATEV eG
21.05.2026
Der BFH hat sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, ob es sich bei der Vertragsübernahme einer Kapitallebensversicherung unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs an der Rückkaufsleistung um eine Schenkung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handelt und ob im Fall der Steuerpflicht der für den Rückkaufsfall vereinbarte Nießbrauch als aufschiebende Bedingung erwerbsmindernd geltend gemacht werden kann (Az. II R 27/22).
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