DATEV eG 30.05.2025
Der BFH hat zur umsatzsteuerlichen Behandlung der betriebsfremden Nutzung der Abwärme für das Betreiben einer Trocknungsanlage, in der unentgeltlich Holzhackschnitzel für ein verbundenes Unternehmen getrocknet werden, entschieden (Az. XI R 4/23).
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