DATEV eG 09.04.2026
Der BFH hat entschieden, dass eine sog. steuerrechtliche Entstrickung in grenzüberschreitenden Fällen - ein Vorgang, bei dem stille Reserven von Wirtschaftsgütern aufgedeckt und besteuert werden, weil ansonsten Deutschland sein Besteuerungsrecht verlieren würde - grundsätzlich auch durch eine bloße Rechtsänderung eintreten kann - „passive“ Entstrickung (Az. I R 41/22).
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