DATEV eG
18.10.2016
Der Betreiber eines sog. Card-Sharing-Servers, der selbst Kunde eines Anbieters von Pay-TV ist, erfüllt laut OLG Celle den Tatbestand des Computerbetruges, wenn er für Dritte über seinen Server unbefugt Sendesignale mit Pay-TV-Programmen entschlüsselt (Az. 2 Ss 93/16).
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