DATEV eG
01.08.2025
Das Schweigen des Bausparers zur Änderung Allgemeiner Geschäftsbedingungen von Bausparverträgen kann als Zustimmung zur Änderung gewertet werden, wenn nicht der Kernbereich des Vertrags betroffen ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von geförderten Riester-Bausparverträgen dürfen die Erhebung eines Jahresentgelts in der Ansparphase vorsehen. Das OLG Frankfurt hat in zwei Urteilen die Wirksamkeit der angegriffenen Klauseln bestätigt (Az. 17 U 190/23 und 17 U 188/23).
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