DATEV eG 15.05.2026
Das BMF teilt mit, dass es das Schreiben „Verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft und Zufluss von Gehaltsbestandsteilen bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft“ vom 12.05.2014 aufhebt (Az. IV C 2 - S 2742/00113/006/069).
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