DATEV eG 23.10.2025
Da die Tatsachen eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung vermuten lassen, hat das BAG dem LAG aufgetragen zu prüfen, ob die Beklagte diese Vermutung - ungeachtet der Intransparenz ihres Entgeltsystems - widerlegt hat (Az. 8 AZR 300/24).
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