DATEV eG
12.02.2026
Der 5. Senat des BAG ändert seine Auffassung: Arbeitgeber können nicht im Voraus die Gehaltszahlungen für die Zeit der Klärung einer Kündigung aussetzen (Az. 2 AZR 91/24 (A)). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
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