DATEV eG 28.05.2025
Die im Vertrag verwendetet Klausel ist lt. LAG Düsseldorf unwirksam, weil sie entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht schriftlich vereinbart wurde. Durch das leer gebliebene Unterschriftsfeld für den zweiten Geschäftsführer erweckt der Arbeitsvertrag den Eindruck, es liege lediglich ein unvollständiger Vertragsentwurf vor (Az. 3 SLa 614/24).
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